Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufbaugilde Franken gGmbH - Secondhand-Kaufhaus

§ 1 Vorbemerkung 

Die im Secondhand-Kaufhaus ausgestellten und käuflich zu erwerbenden Waren sind uns zum Abverkauf überlassen worden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Gebrauchtwaren, die übliche Gebrauchsspuren aufweisen und die nur auf ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht wurden. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für jeden zwischen dem Secondhand-Kaufhaus und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf von gebrauchten Waren.

§ 2 Preise und Zahlung 
In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Kaufpreis ist sofort vor Ort fällig und in bar zu zahlen. 

§ 3 Umtausch und Rückgabe
Der Umtausch und die Rückgabe der Kaufsache sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind gebrauchte Elektrogeräte; diese können innerhalb von 6 Kalendertagen nach Vertragsschluss zurückgegeben werden. 

§ 4 Abholung
Die Ware wird auf Wunsch und Risiko des Käufers bis zum Ladenschluss des auf den Kauf folgenden Tages durch uns kostenfrei verwahrt. 

§ 5 Eigentumsvorbehalt 
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 

§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge
1. Soweit die Kaufsache nicht die zwischen dem Käufer und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Kaufvertrag vorausgesetzten oder für eine Verwendung allgemein eignet oder nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. 

2. Der Käufer hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 

3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. 

4. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 

5. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. 

6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. 

§ 7 Sonstiges 
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.